In
der Bundesrepublik Deutschland werden für die Wertermittlung
verschiedene Verfahren eingesetzt, die sich in der Regel
am Objekttyp und der Nutzungsart ausrichten.
Mit
diesen Methoden soll der Verkehrswert (Marktwert), also
der am wahrscheinlichsten zu erzielenden Kaufpreis
im nächsten Verkaufsfall, möglichst
zutreffend ermittelt werden. Nach den Vorschriften der
Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) liefern
das Vergleichswert-, das Ertragswert-
und das Sachwertverfahren die marktkonformsten
Ergebnisse.
Auswahl
des geeigneten Wertermittlungsverfahrens:
Das Wertermittlungsverfahren darf nicht willkürlich
ausgewählt werden, sondern es ist immer dasjenige
Verfahren vorrangig zur Ableitung des Verkehrswerts
heranzuziehen, für das marktkonforme, erforderliche
Daten und Marktanpassungsfaktoren am zuverlässigsten
aus dem Grundstücksmarkt (d.h. aus vergleichbaren
Kauffällen) abgeleitet wurden und zur Verfügung
stehen. Dabei sollten mindestens zwei möglichst
voneinander unabhängige Wertermittlungsverfahren
angewendet werden. Das zweite Verfahren dient zur Überprüfung
und Ergebnisstützung des ersten Verfahrensergebnisses.
Die
nachstehende Übersicht zeigt überblicksartig
die Kriterien für die Auswahl:
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