Verfahren
 

In der Bundesrepublik Deutschland werden für die Wertermittlung verschiedene Verfahren eingesetzt, die sich in der Regel am Objekttyp und der Nutzungsart ausrichten.

Mit diesen Methoden soll der Verkehrswert (Marktwert), also der am wahrscheinlichsten zu erzielenden Kaufpreis im nächsten Verkaufsfall, möglichst zutreffend ermittelt werden. Nach den Vorschriften der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) liefern das Vergleichswert-, das Ertragswert- und das Sachwertverfahren die marktkonformsten Ergebnisse.

Auswahl des geeigneten Wertermittlungsverfahrens:
Das Wertermittlungsverfahren darf nicht willkürlich ausgewählt werden, sondern es ist immer dasjenige Verfahren vorrangig zur Ableitung des Verkehrswerts heranzuziehen, für das marktkonforme, erforderliche Daten und Marktanpassungsfaktoren am zuverlässigsten aus dem Grundstücksmarkt (d.h. aus vergleichbaren Kauffällen) abgeleitet wurden und zur Verfügung stehen. Dabei sollten mindestens zwei möglichst voneinander unabhängige Wertermittlungsverfahren angewendet werden. Das zweite Verfahren dient zur Überprüfung und Ergebnisstützung des ersten Verfahrensergebnisses.

Die nachstehende Übersicht zeigt überblicksartig die Kriterien für die Auswahl:

 

Objektart
Nutzungsart
Voraussetzung
Vorrangiges Verfahren

Eigentumswohnungen, unbebaute Grundstücke

Eigen- oder Fremdnutzung Viele Vergleichskaufpreise oder geeignete Vergleichsfaktoren mit Kenntnis der wertbeeinflussender Eigenschaften am Kaufdatum, zudem Indexreihen und Umrechnungskoeffizienten
Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser Überwiegend Eigennutzung Verfügbarkeit von Sachwertfaktoren
Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Gewerbeobjekte Überwiegend Fremdnutzung / Vermietung Verfügbarkeit von Liegenschaftszinssätzen
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.Quellen: Sprengnetter (WF-Forum), Arbeitsmaterialien und Lehrbuch, aktuelle Ausgaben

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