Der
Sachwert besteht aus der Summe des Bodenwerts
und den Werten der auf dem Grundstück vorhandenen
Gebäude und Außenanlagen
sowie den besonderen
objektspezifischen Grundstücksmerkmalen.
Der
Bodenwert ist getrennt vom Wert der
Gebäude und Außenanlagen grundsätzlich
so zu ermitteln, wie er sich ergeben würde, wenn
das Grundstück unbebaut wäre.
Der
Wert der Gebäude (Normgebäude,
besondere Bauteile, besondere
Einrichtungen) basiert auf den (Neu-) Herstellungskosten,
wobei individuelle Merkmale berücksichtigt werden
wie:
Auch die Außenanlagen werden
auf der Grundlage von üblichen Herstellungskosten
oder als Zeitwert aufgrund von Erfahrungssätzen
bewertet.
Die Summe der Werte des Bodens, der Gebäude, der
Außenanlagen ergeben den vorläufigen
Sachwert (= Substanzwert) des Grundstücks,
der in Bezug auf seine Realisierbarkeit auf dem örtlichen
Grundstücksmarkt an die Marktverhältnisse
anzupassen ist. Zur Berücksichtigung der Marktgegebenheiten
ist ein Zu- oder Abschlag mit Hilfe des sog. Sachwertfaktors
vom vorläufigen Sachwert vorzunehmen. Erst die
„Marktanpassung“ des vorläufigen Sachwerts
an die Lage auf dem örtlichen Grundstücksmarkt
führt im Ergebnis zum marktkonformen Sachwert des
Grundstücks.
Durch
sachverständige Zu-
bzw. Abschläge am vorläufigen marktangepassten
Sachwert sind ggf. vorhandene besondere objektspezifische
Grundstücksmerkmale zu berücksichtigen. |