Honorar
 
 

Bis Mitte 2009 schrieb der Gesetzgeber für Privatgutachten vor, dass das Honorar nach der „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure“ (HOAI) zu bemessen ist, und zwar in Abhängigkeit vom ermittelten Wert des Grundstücks oder des Rechts an einem Grundstück. Diese Regelung wurde zugunsten von freien, individuellen Honorarvereinbarungen abgelöst.

Grundsätzlich hängt die Honorarhöhe von der Art des zu bewertenden Objekts sowie dem Zeitaufwand der von uns zu erstellenden Leistung ab. In der Regel vereinbaren wir mit Ihnen einen Pauschalpreis, der sämtliche Nebenkosten z. B. für Fahrten, Kopien, Porto, etc. bereits beinhaltet. Sollten Sie es wünschen, können die Nebenkosten auch gegen gesonderten Nachweis in Rechnung gestellt werden.

Auf das Gesamthonorar wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer addiert.

Zu dem kommen die Auslagen für die von uns zu beschaffenden Unterlagen und Auskünfte von Behörden, z. B. Katasterkarten, Grundbuchauszüge, sonstige Registerauszüge, etc.

Bitte sprechen Sie uns auf die für Sie optimale Lösung an.

 

Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

 

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