Bis
Mitte 2009 schrieb der Gesetzgeber für Privatgutachten
vor, dass das Honorar nach der „Honorarordnung
für Architekten und Ingenieure“ (HOAI) zu
bemessen ist, und zwar in Abhängigkeit vom ermittelten
Wert des Grundstücks oder des Rechts an einem Grundstück.
Diese Regelung wurde zugunsten von freien, individuellen
Honorarvereinbarungen abgelöst.
Grundsätzlich hängt die Honorarhöhe von
der Art des zu bewertenden Objekts
sowie dem Zeitaufwand der von uns zu
erstellenden Leistung ab. In der Regel vereinbaren wir
mit Ihnen einen Pauschalpreis, der sämtliche Nebenkosten
z. B. für Fahrten, Kopien, Porto, etc. bereits
beinhaltet. Sollten Sie es wünschen, können
die Nebenkosten auch gegen gesonderten Nachweis in Rechnung
gestellt werden.
Auf das Gesamthonorar wird die jeweils gültige
Mehrwertsteuer addiert.
Zu dem kommen die Auslagen für die von uns zu beschaffenden
Unterlagen und Auskünfte von Behörden, z.
B. Katasterkarten, Grundbuchauszüge, sonstige Registerauszüge,
etc.
Bitte
sprechen Sie uns auf die für Sie optimale Lösung
an.
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