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  Zu-/Abschlag
 

 

Bei der Wertermittlung wird grundsätzlich immer von einer normalen, durchschnittlichen Situation (z. B. Lage des Objekts, Zustand der Gebäude und baulichen Anlagen, Nutzung) ausgegangen. Bei wesentlichen und Wert beeinflussenden Abweichungen vom Normalfall können wertmäßige Zu- oder Abschläge angebracht werden, die vom Sachverständigen aufgrund seiner Erfahrung oder auch nach allgemeiner üblicher Einschätzung bestimmt werden.

Beispielsweise werden sie bei der Wertermittlung von Wohnungs- oder Teileigentum insbesondere bei einer abweichenden Zuordnung von Sondernutzungsrechten beim Bewertungsobjekt in Bezug auf die Vergleichsobjekte angesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Quellen: Sprengnetter (WF-Forum), Arbeitsmaterialien und Lehrbuch, aktuelle Ausgaben

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