| |
entspricht
dem Kaufpreis, der im nächsten Verkaufsfall wahrscheinlich
zu erzielen ist. Er wird auch als Marktwert
bezeichnet. Gesetzlich geregelt ist der Verkehrswert
im § 194 BauGB.
|
Quellen: Sprengnetter (WF-Forum), Arbeitsmaterialien
und Lehrbuch, aktuelle Ausgaben |