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  Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale (§ 8 Abs. 2 und 3 ImmoWertV)
 

 

Alle individuellen Eigenschaften des Bewertungsobjekts (z.B. Abweichungen vom normalen baulichen Zustand, insbesondere Baumängel und Bauschäden oder Abweichungen von der nachhaltig erzielbaren Miete), die vom üblichen Zustand vergleichbarer Objekte abweichen.

Damit werden die wertmäßigen Auswirkungen von Besonderheiten des Objekts korrigierend berücksichtigt, die nicht schon bereits in den Wertermittlungsansätzen der Verfahren einbezogen waren.

 

 

 

 

 

 

 

Quellen: Sprengnetter (WF-Forum), Arbeitsmaterialien und Lehrbuch, aktuelle Ausgaben

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