Alle
individuellen Eigenschaften des Bewertungsobjekts
(z.B. Abweichungen vom normalen baulichen Zustand, insbesondere
Baumängel
und Bauschäden
oder Abweichungen von der nachhaltig erzielbaren Miete),
die vom üblichen Zustand vergleichbarer Objekte
abweichen.
Damit
werden die wertmäßigen Auswirkungen von Besonderheiten
des Objekts korrigierend berücksichtigt, die nicht
schon bereits in den Wertermittlungsansätzen der
Verfahren einbezogen waren.
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