Die
Ermittlung der Herstellungskosten
führt i. d. R. nicht zu dem am Markt gezahlten
Preis und wird deshalb auch zunächst als „vorläufiger
Sachwert“ bezeichnet. Um dieses Rechenergebnis
marktgerecht zu machen, d. h. an die für vergleichbare
Grundstücke realisierten Kaufpreise anzupassen,
ist der sog. Sachwertfaktor (Marktanpassungsfaktor)
anzuwenden.
Der
Sachwertfaktor zur Marktanpassung wird durch Nachbewertungen
aus realisierten Vergleichskaufpreisen
und für diese Vergleichsobjekte berechneten vorläufigen
Sachwerte abgeleitet. Er repräsentiert
das durchschnittliche Verhältnis aus Kaufpreisen
und den ihnen entsprechenden „vorläufigen
Sachwerte“ (= Substanzwerte).
Er
wird gegliedert nach der Objektart
(er ist z.B. für ein Einfamilienwohnhaus anders
als für Geschäftsgrundstücke), der Region
(er ist z.B. in wirtschaftsstarken Regionen mit hohem
Bodenwertniveau höher als in wirtschaftsschwachen
Regionen) und der Objektgröße.
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