Summe
aller nachhaltig erzielbaren Einnahmen
aus dem Grundstück (bei ordnungsgemäßer
Bewirtschaftung und zulässiger Nutzung).
Dabei
ist von den üblichen (nachhaltig gesicherten) Einnahmemöglichkeiten
des Grundstücks (insbesondere der Gebäude)
auszugehen. Bei abweichenden Nutzungen oder Einnahmen
von den üblichen, nachhaltig gesicherten Nutzungsmöglichkeiten
sind für die Ermittlung des Rohertrags die für
eine übliche Nutzung nachhaltig erzielbaren Einnahmen
zugrunde zu legen.
Die
Basis für die Ermittlung des Rohertrags
ist die aus dem Grundstück marktüblich erzielbare
Nettokaltmiete. Diese entspricht der jährlichen
Gesamtmiete ohne sämtliche auf den Mieter zusätzlich
zur Grundmiete umlagefähigen Bewirtschaftungskosten.
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