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Bei
der Ermittlung des Reinertrags werden vom Rohertrag
die vom Eigentümer zu tragenden
Bewirtschaftungskosten(anteile)
abgezogen, d.h. diejenigen Ertragsanteile, die nicht
auf die Mieter umgelegt werden können.
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Quellen: Sprengnetter (WF-Forum), Arbeitsmaterialien
und Lehrbuch, aktuelle Ausgaben |