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  Reinertrag
 

 

Bei der Ermittlung des Reinertrags werden vom Rohertrag die vom Eigentümer zu tragenden Bewirtschaftungskosten(anteile) abgezogen, d.h. diejenigen Ertragsanteile, die nicht auf die Mieter umgelegt werden können.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quellen: Sprengnetter (WF-Forum), Arbeitsmaterialien und Lehrbuch, aktuelle Ausgaben

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