Bei
der Ermittlung des Gebäuderauminhalts oder der
Gebäudeflächen werden einige den Gebäudewert
wesentlich beeinflussenden Gebäudeteile
nicht erfasst. Das Gebäude ohne
diese Bauteile wird „Normgebäude“ bezeichnet.
Dazu
gehören insbesondere Kelleraußentreppen,
Eingangstreppen und Eingangsüberdachungen, ggf.
auch Balkone und Dachgauben. Der Wert dieser Gebäudeteile
ist deshalb zusätzlich zu dem für das Normgebäude
ermittelten Wert durch Zuschläge besonders
zu berücksichtigen.
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