Der
Liegenschaftszinssatz ist eine Rechengröße,
die aus geeigneten Kaufpreisen und
Reinerträgen
von vergleichbaren (in Nutzung und Bebauung) Objekten
als Durchschnittswert abgeleitet wird.
Er stellt sicher, dass das Ertragswertverfahren ein
marktkonformes Ergebnis liefert, d.h. dem Verkehrswert
entspricht und ist demzufolge der Marktanpassungsfaktor
des Ertragswertverfahrens.
Der
objektartenspezifische Liegenschaftszinssatz wird
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entsprechend der Empfehlung des Gutachterausschusses
oder, wenn nach Angabe des Gutachterausschusses für
Grundstückswerte keine für eine statistische
Auswertung hinreichende Stichprobe von veräußerten
Renditeobjekten vorliegt,
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analog vergleichbarer Regionen (hinsichtlich Bodenrichtwert,
Mietwert- und Immobilienwertniveau) oder
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aus einer statistisch hinreichenden Anzahl von örtlichen
Kauffällen vom Sachverständigen selbst abgeleiteten
oder
- auf
der Grundlage der veröffentlichten Bundesdurchschnittswerte
bestimmt und angesetzt.
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