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  Liegenschaftszinssatz (§ 14 ImmoWertV)
 

 

Der Liegenschaftszinssatz ist eine Rechengröße, die aus geeigneten Kaufpreisen und Reinerträgen von vergleichbaren (in Nutzung und Bebauung) Objekten als Durchschnittswert abgeleitet wird. Er stellt sicher, dass das Ertragswertverfahren ein marktkonformes Ergebnis liefert, d.h. dem Verkehrswert entspricht und ist demzufolge der Marktanpassungsfaktor des Ertragswertverfahrens.

Der objektartenspezifische Liegenschaftszinssatz wird

  • entsprechend der Empfehlung des Gutachterausschusses oder, wenn nach Angabe des Gutachterausschusses für Grundstückswerte keine für eine statistische Auswertung hinreichende Stichprobe von veräußerten Renditeobjekten vorliegt,
  • analog vergleichbarer Regionen (hinsichtlich Bodenrichtwert, Mietwert- und Immobilienwertniveau) oder
  • aus einer statistisch hinreichenden Anzahl von örtlichen Kauffällen vom Sachverständigen selbst abgeleiteten oder
  • auf der Grundlage der veröffentlichten Bundesdurchschnittswerte bestimmt und angesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

Quellen: Sprengnetter (WF-Forum), Arbeitsmaterialien und Lehrbuch, aktuelle Ausgaben

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