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  Herstellungskosten (§ 22 ImmoWertV)
 

 

Ergeben sich aus der Multiplikation des Gebäuderauminhalts (m³) oder der Gebäudefläche (m²) des (Norm)Gebäudes mit den Normalherstellungskosten (NHK) für vergleichbare Gebäude.

Dazu ist noch der Wert von besonders zu veranschlagenden Bauteilen, besonderen (Betriebs-) Einrichtungen sowie die Baunebenkosten (BNK) hinzuzurechnent.

 

 

 

 

 

 

 

Quellen: Sprengnetter (WF-Forum), Arbeitsmaterialien und Lehrbuch, aktuelle Ausgaben

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