Betrag,
der am Wertermittlungsstichtag der Summe aller
aus dem Objekt während seiner Nutzungsdauer erzielbaren
(Rein)Erträge
einschließlich Zinsen und Zinseszinsen
(Rentenbarwert) entspricht. Dabei interessieren nicht
die in der Vergangenheit erzielten Erträge, sondern
ausschließlich die in der Zukunft liegenden. Die
Einkünfte aller während der Nutzungsdauer
noch anfallenden Erträge - abgezinst auf die Wertverhältnisse
zum Wertermittlungsstichtag - sind wertmäßig
gleichzusetzen mit dem Ertragswert des Objekts.
Als
Nutzungsdauer für die baulichen
und sonstigen Anlagen ist die wirtschaftliche
(nicht die technische) Restnutzungsdauer
anzusetzen, für den Grund und Boden
wird eine unendliche Nutzungsdauer
unterstellt (ewige Rente).
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