Nicht
jeder Gutachterausschuss ermittelt und veröffentlicht
amtliche Richtwerte für Wohnungs- oder Teileigentum.
Oftmals liegen auch keine Vergleichskaufpreise für
Wohnungs- oder Teileigentum vor.
In
diesen Fällen kann die Vergleichswertermittlung
hilfsweise auf der Basis eines Erfahrungswerts für
mit dem Bewertungsobjekt vergleichbares Wohnungs- oder
Teileigentum durchgeführt werden. Der Erfahrungswert
entspricht einem marktüblichen "Durchschnittswert
aus Erfahrungswissen des Sachverständigen"
bei der Vergleichswertermittlung.
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