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  Erfahrungswert (Vergleichswertverfahren)
 

 

Nicht jeder Gutachterausschuss ermittelt und veröffentlicht amtliche Richtwerte für Wohnungs- oder Teileigentum. Oftmals liegen auch keine Vergleichskaufpreise für Wohnungs- oder Teileigentum vor.

In diesen Fällen kann die Vergleichswertermittlung hilfsweise auf der Basis eines Erfahrungswerts für mit dem Bewertungsobjekt vergleichbares Wohnungs- oder Teileigentum durchgeführt werden. Der Erfahrungswert entspricht einem marktüblichen "Durchschnittswert aus Erfahrungswissen des Sachverständigen" bei der Vergleichswertermittlung.

 

 

 

 

 

 

 

Quellen: Sprengnetter (WF-Forum), Arbeitsmaterialien und Lehrbuch, aktuelle Ausgaben

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