Die
Normalherstellungskosten (NHK) beinhalten nur die Herstellungskosten
von Gebäuden mit üblicherweise vorhandenen
bzw. durchschnittlich wertvollen Einrichtungen. Beim
Bewertungsobjekt sind deshalb den Gebäudewert erhöhende
besondere Einrichtungen zusätzlich
zu berücksichtigen.
Man
versteht darunter innerhalb der Gebäude
vorhandene Ausstattungen und i. d. R. fest
mit dem Gebäude verbundene Einrichtungen, die in
vergleichbaren Gebäuden nicht vorhanden sind (z.B.
Sauna im Einfamilienwohnhaus).
Bei
Geschäfts-, Gewerbe- und Industriegebäuden
spricht man auch von besonderen Betriebseinrichtungen.
|