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  Besondere Einrichtungen
 

 

Die Normalherstellungskosten (NHK) beinhalten nur die Herstellungskosten von Gebäuden mit üblicherweise vorhandenen bzw. durchschnittlich wertvollen Einrichtungen. Beim Bewertungsobjekt sind deshalb den Gebäudewert erhöhende besondere Einrichtungen zusätzlich zu berücksichtigen.

Man versteht darunter innerhalb der Gebäude vorhandene Ausstattungen und i. d. R. fest mit dem Gebäude verbundene Einrichtungen, die in vergleichbaren Gebäuden nicht vorhanden sind (z.B. Sauna im Einfamilienwohnhaus).

Bei Geschäfts-, Gewerbe- und Industriegebäuden spricht man auch von besonderen Betriebseinrichtungen.

 

 

 

 

 

 

Quellen: Sprengnetter (WF-Forum), Arbeitsmaterialien und Lehrbuch, aktuelle Ausgaben

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