Wert
in €/m² für den Grund und Boden, der
von den kommunalen Gutachterausschüssen auf der
Grundlage von Grundstücksverkäufen abgeleitet
wird. Er wird sowohl bei bebauten als auch unbebauten
Grundstücken auf der Grundlage von Vergleichskaufpreisen
ermittelt.
Der
Bodenrichtwert kann anstelle oder ergänzend zu
den Vergleichskaufpreisen zur Bodenwertermittlung herangezogen
werden, wenn er bestimmte Eignungsmerkmale besitzt (örtliche
Verhältnisse, Lage, Entwicklungszustand, Art und
Maß der baulichen Nutzung, Erschließungssituation,
abgabenrechtlicher Zustand, Grundstücksgestalt).
Bodenrichtwerte
werden überwiegend als „zonale" oder
als „punktuelle" Bodenwerte mitgeteilt. Der
zonale Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert
des Bodens für mehrere Grundstücke, die zu
einer Bodenrichtwertzone zusammengefasst werden und
für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse
vorliegen. Punktuelle, auch „lagetypisch“
genannte Bodenrichtwerte, gelten für eine i. d.
R. grundstücksgenau bezeichnete Lage mit den zum
Bodenrichtwert beschriebenen fiktiven Grundstückseigenschaften.
Abweichungen
des zu bewertenden Grundstücks vom Vergleichsgrundstück
bzw. vom Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden
Merkmalen und beim Wertermittlungsstichtag werden bei
der Wertermittlung mit entsprechenden Anpassungen (z.B.
mit Indizes, Umrechnungskoeffizienten) korrigiert.
|