Man
versteht darunter alle Aufwendungen, die zur ordnungsgemäßen
Bewirtschaftung des Grundstücks (insbesondere der
Gebäude) laufend erforderlich sind. Sie umfassen
- die
Betriebskosten,
- die
Instandhaltungskosten,
- die
Verwaltungskosten und
- das
Mietausfallwagnis.
Bei
der Ermittlung des Reinertrags
werden vom Rohertrag
nur die vom Eigentümer zu tragenden Bewirtschaftungskosten(anteile)
abgezogen, d.h. nicht zusätzlich zum angesetzten
Rohertrag auf die Mieter umgelegt werden können.
Die
vom Vermieter zu tragenden Bewirtschaftungskostenanteile
werden auf der Basis von Marktanalysen vergleichbar
genutzter Grundstücke ermittelt. In der Wertermittlung
erscheinen sie entweder als prozentualer Anteil am Rohertrag,
auf €/m² Wohn- oder Nutzfläche bezogen
oder als Absolutbetrag je Nutzungseinheit bzw. Bewirtschaftungskostenanteil.
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