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  Bewirtschaftungskosten (§ 19 ImmoWertV)
 

 

Man versteht darunter alle Aufwendungen, die zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Grundstücks (insbesondere der Gebäude) laufend erforderlich sind. Sie umfassen

  • die Betriebskosten,
  • die Instandhaltungskosten,
  • die Verwaltungskosten und
  • das Mietausfallwagnis.

Bei der Ermittlung des Reinertrags werden vom Rohertrag nur die vom Eigentümer zu tragenden Bewirtschaftungskosten(anteile) abgezogen, d.h. nicht zusätzlich zum angesetzten Rohertrag auf die Mieter umgelegt werden können.

Die vom Vermieter zu tragenden Bewirtschaftungskostenanteile werden auf der Basis von Marktanalysen vergleichbar genutzter Grundstücke ermittelt. In der Wertermittlung erscheinen sie entweder als prozentualer Anteil am Rohertrag, auf €/m² Wohn- oder Nutzfläche bezogen oder als Absolutbetrag je Nutzungseinheit bzw. Bewirtschaftungskostenanteil.

 

 

 

 

 

 

Quellen: Sprengnetter (WF-Forum), Arbeitsmaterialien und Lehrbuch, aktuelle Ausgaben

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