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  Besondere Bauteile
 

 

Im Rahmen des Sachwertverfahrens ist das Volumen bzw. die Fläche des zu bewertenden Gebäudes zu ermitteln, da sich die Normalherstellungskosten auf diese Größen beziehen. Von besonderer Bedeutung sind dabei der umbaute Raum (uR) bzw. der Brutto-Rauminhalt (BRI) und die Brutto-Grundfläche (BGF) einer baulichen Anlage. Die Begriffe rechnen jeweils unterschiedliche Gebäudeteile ein bzw. berücksichtigen verschiedene Bauteile nicht.

Die nicht umfassten Bauteile sind deshalb bei der Wertermittlung gesondert zu veranschlagen. Beispiele dafür sind Kellerlichtschächte, Außentreppen, Außenrampen, Eingangsüberdachungen, Dachgauben, etct.

 

 

 

 

 

 

Quellen: Sprengnetter (WF-Forum), Arbeitsmaterialien und Lehrbuch, aktuelle Ausgaben

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