Bestandteil
der Herstellungskosten
eines Gebäudes oder baulicher Anlagen sind die
Baunebenkosten (BNK), die als „Kosten für
Planung, Baudurchführung, behördliche Prüfung
und Genehmigungen sowie für die in unmittelbarem
Zusammenhang mit der Herstellung erforderlichen Finanzierung“
definiert sind.
Ihre
Höhe hängt von der Gebäudeart,
vom Gesamtherstellungswert sowie dem
Schwierigkeitsgrad der Planungsanforderungen
und damit von der Bauausführung
und der Ausstattung der Gebäude
ab. Sie werden als Erfahrungs-(Prozent-)-sätze
in der üblicherweise entstehenden Höhe angesetzt.
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