Baumängel
sind Fehler, die dem Gebäude i. d. R. bereits von
Anfang an anhaften - z. B. durch mangelhafte Ausführung
oder Planung. Sie können sich auch als funktionale
oder ästhetische Mängel durch die Weiterentwicklung
des Standards oder Wandlungen in der Mode einstellen.
Bauschäden
sind auf unterlassene Unterhaltungsaufwendungen, auf
nachträgliche äußere Einwirkungen oder
auf Folgen von Baumängeln zurückzuführen.
Die
Wertminderung für behebbare Schäden und Mängel
basiert auf der Grundlage der Kosten für ihre Beseitigung.
Sie kann durch pauschale oder durch auf Einzelpositionen
bezogene Kostenermittlungen erfolgen. Dabei lassen sich
die tatsächlich erforderlichen Aufwendungen zur
Herstellung eines normalen Bauzustandes nur überschlägig
schätzen, da
- nur
zerstörungsfrei - augenscheinlich untersucht
wird
- grundsätzlich
durch uns keine Bauschadensbegutachtung erfolgt (dazu
ist die Beauftragung eines Bauschadens-Sachverständigen
notwendig)
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