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  Baumängel und Bauschäden (§ 8 Abs. 2 und 3 ImmoWertV)
 

 

Baumängel sind Fehler, die dem Gebäude i. d. R. bereits von Anfang an anhaften - z. B. durch mangelhafte Ausführung oder Planung. Sie können sich auch als funktionale oder ästhetische Mängel durch die Weiterentwicklung des Standards oder Wandlungen in der Mode einstellen.

Bauschäden sind auf unterlassene Unterhaltungsaufwendungen, auf nachträgliche äußere Einwirkungen oder auf Folgen von Baumängeln zurückzuführen.

Die Wertminderung für behebbare Schäden und Mängel basiert auf der Grundlage der Kosten für ihre Beseitigung. Sie kann durch pauschale oder durch auf Einzelpositionen bezogene Kostenermittlungen erfolgen. Dabei lassen sich die tatsächlich erforderlichen Aufwendungen zur Herstellung eines normalen Bauzustandes nur überschlägig schätzen, da

  • nur zerstörungsfrei - augenscheinlich untersucht wird
  • grundsätzlich durch uns keine Bauschadensbegutachtung erfolgt (dazu ist die Beauftragung eines Bauschadens-Sachverständigen notwendig)

 

 

 

 

 

 

Quellen: Sprengnetter (WF-Forum), Arbeitsmaterialien und Lehrbuch, aktuelle Ausgaben

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