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| Mit
dem Grundstück fest verbundene bauliche Anlagen
außerhalb des Gebäudes (z. B. Ver- und Entsorgungsanlagen,
gemessen von der Gebäudeaußenwand bis zur Grundstücksgrenze;
Einfriedungen, Wegebefestigungen) und nicht-bauliche
Anlagen (z. B. Gartenanlagen). |
Quellen: Sprengnetter (WF-Forum), Arbeitsmaterialien
und Lehrbuch, aktuelle Ausgaben |