Sie
wird i. d. R. nach der linearen Abschreibungsmethode
auf der Basis der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer
(RND) des Gebäudes und der jeweils üblichen
Gesamtnutzungsdauer
(GND) vergleichbarer Gebäude ermittelt.
Dabei wird der Wert des Gebäudes in gleichbleibenden
prozentualen Jahresbeträgen auf die Nutzungsdauer
verteilt.
Beispiel:
GND = 80 Jahre
Alter = 20 Jahre
RND = 60 Jahre
Alterswertminderung = 25 %
Grundsätzlich
können auch andere Alterswertminderungsmodelle
verwendet werden, z. B. das Modell von Ross.
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