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  Alterswertminderung (§ 23 ImmoWertV)
 

 

Sie wird i. d. R. nach der linearen Abschreibungsmethode auf der Basis der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer (RND) des Gebäudes und der jeweils üblichen Gesamtnutzungsdauer (GND) vergleichbarer Gebäude ermittelt. Dabei wird der Wert des Gebäudes in gleichbleibenden prozentualen Jahresbeträgen auf die Nutzungsdauer verteilt.

Beispiel:

GND = 80 Jahre
Alter = 20 Jahre
RND = 60 Jahre

Alterswertminderung = 25 %

Grundsätzlich können auch andere Alterswertminderungsmodelle verwendet werden, z. B. das Modell von Ross.

 

 

 

 

 

Quellen: Sprengnetter (WF-Forum), Arbeitsmaterialien und Lehrbuch, aktuelle Ausgaben

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